Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 20.12.2001

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Kisters & Spielvogel Rechtsanwälte
Schimmelstrasse 12
44309 Dortmund
Telefon 0231 / 9580866-0
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Kisters & Spielvogel Rechtsanwälte ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Gesellschafter sind Jochen Spielvogel und Thomas Kisters. Für die Bearbeitung der Mandate, außergerichtliche Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ist jeder Anwalt einzeln in der Bundesrepublik Deutschland an allen Amts- und Landesgerichten vertretungsberechtigt.

Finanzamt Dortmund-Unna
Steuernummer 316 / 5290 / 1738

Zulassung/ Aufsichtsbehörde
Die in der Kanzlei tätigen Partner sind Mitglieder der nachfolgend genannten Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm Ostenallee 18
D - 59063 Hamm
Telefon 02381 / 985000
Telefax 02381 / 985050
Internet www.rak-hamm.de

Berufsbezeichnung/ Berufsregeln
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" (Bundesrepublik Deutschland) wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/Aufsichtsbehörden) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundanwaltsgebührenordnung (BRAGO), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowie der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE - Berufsregeln).

Die Berufsregeln für die Zulassung als "in Deutschland niedergelassene EU-Rechtsanwältin" sind in Art. 1 Teil 2 Abschnitt 1 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 09.03.2000 sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland niedergelegt.

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